Greenwashing in der Cloud-Welt bedeutet: Anbieter werben mit Nachhaltigkeit, beziehen ihren Strom aber nur über Zertifikate, betreiben Rechenzentren ohne Abwärmenutzung oder versprechen Klimaneutralität ohne nachprüfbare Belege. Sechs typische Muster sind in der Branche verbreitet. Sieben konkrete Prüf-Punkte helfen, echte von bilanzieller Nachhaltigkeit zu unterscheiden. Ab dem 27. September 2026 macht die EU-Richtlinie EmpCo viele dieser Marketing-Aussagen rechtlich angreifbar, in Deutschland verstärkt durch ein BGH-Urteil vom 27. Juni 2024 zum Begriff klimaneutral.
Das Wichtigste zum Greenwashing erkennen in Kürze
- Greenwashing ist irreführende Nachhaltigkeits-Darstellung: Die Darstellung von Unternehmen oder Produkten als nachhaltiger, als sie tatsächlich sind. Es ist nicht gleich Betrug, aber in vielen Fällen bald rechtlich angreifbar.
- In der Cloud-Welt besonders einfach: Die meisten Kunden können den Stromfluss am Rechenzentrumsstandort nicht selbst prüfen, das macht oberflächliche Marketing-Aussagen schwer überprüfbar.
- EU-Richtlinie EmpCo ab 27.09.2026 verbindlich: Directive (EU) 2024/825 verbietet unsubstantiierte Begriffe wie klimaneutral oder CO2-neutral, wenn sie nur auf Kompensation beruhen.
- BGH-Urteil verschärft die Lage in Deutschland: Das Urteil vom 27. Juni 2024 (I ZR 98/23) macht „klimaneutral“ in Werbeaussagen ohne klare Erklärung bereits jetzt zum Wettbewerbs-Risiko.
- Sieben Prüf-Punkte als Greenwashing-Checkliste: Sie trennen echte von bilanzieller Nachhaltigkeit. CSRD-pflichtige Unternehmen brauchen diese Prüfung 2026 ohnehin für ihr Scope-3-Reporting.
Was ist Greenwashing, und warum es in der Cloud-Welt besonders einfach ist
Greenwashing beschreibt die Praxis, ein Unternehmen oder Produkt nachhaltiger darzustellen, als es tatsächlich ist. Die Greenwashing-Definition aus dem Marketingrecht meint konkret: Aussagen, die einen falschen Eindruck von Umwelt-Performance erwecken, sei es durch unsubstantiierte Begriffe, irreführende Bilanzierung oder selektive Wahrheit. Der Begriff stammt aus den 1980er Jahren und wurde ursprünglich für Hotels geprägt, die Handtuch-Wiederverwendung als Umweltschutz vermarkteten, während sie ihre Energie- und Wasserbilanz nicht änderten. Seitdem ist Greenwashing zu einer Branchen-übergreifenden Marketing-Praxis geworden. Greenwashing in der Cloud ist dabei besonders ausgeprägt, weil die Industrie schnell wächst, Energie-intensiv ist und gleichzeitig kaum direkt sichtbar für die Endkunden.
Warum Cloud-Anbieter besonders anfällig sind
Drei strukturelle Faktoren machen die Cloud-Welt besonders anfällig für Greenwashing. Erstens: Strom ist nicht sichtbar. Niemand kann ohne Messung am Rechenzentrumsstandort erkennen, woher der Strom kommt, der gerade die Server antreibt. Zweitens: bilanzielle Modelle (Zertifikate, Kompensation) sind in der Branche etabliert und werden als gleichwertig zur physischen Energieherkunft kommuniziert. Drittens: Endkunden haben in der Regel weder Zeit noch Expertise, die Behauptungen ihrer Vendoren zu auditieren. Eine grüne Aussage auf der Anbieter-Webseite reicht meistens aus, um die ESG-Anforderungen im internen Beschaffungsprozess zu erfüllen.
Die wichtigsten Greenwashing-Methoden in der IT
In der Cloud-Welt sind sechs Methoden verbreitet, die wir in den folgenden Kapiteln als konkrete Greenwashing-Beispiele auseinandernehmen: Werbung mit 100 Prozent Grünstrom oder Ökostrom, der nur über Herkunftsnachweise bilanziert wird. Behauptung von Klimaneutralität (CO2 neutral oder CO2-neutral) auf Basis von CO2-Kompensation. Verwendung diffuser Begriffe wie nachhaltig oder klimafreundlich ohne Definition. Vermarktung von Rechenzentren als grün, obwohl keine Abwärmenutzung erfolgt. Werbung mit PPA-bezogenem Strom, der nicht am Rechenzentrumsstandort verbraucht wird. Vorzeigen von Zertifikaten wie ISO 14001 als Beleg für Umweltleistung, obwohl die Norm nur ein Managementsystem zertifiziert, nicht die Ergebnisse.
Greenwashing versus echtes Bemühen. Nicht jede Marketing-Aussage zur Nachhaltigkeit ist gleich Greenwashing. Ein Anbieter, der seinen Strom bilanziell als grün ausweist, weil er Herkunftsnachweise kauft, ist nicht zwangsläufig unehrlich. Er beschreibt seine tatsächliche Bilanzierung. Greenwashing beginnt dort, wo Begriffe wie klimaneutral oder 100 Prozent grün ohne klare Erläuterung verwendet werden, wo Kompensation als Vermeidung dargestellt wird oder wo Zertifikate eingesetzt werden, um eine Substanz vorzutäuschen, die nicht vorhanden ist. Die Differenz liegt in der Klarheit und Substanz, nicht in der Tatsache der Bilanzierung selbst.
Sechs typische Greenwashing-Muster bei Cloud-Anbietern
Die Muster wiederholen sich quer durch die Branche. Wer sie einmal erkennt, sieht sie ohne weitere Schulung auf jeder Anbieter-Webseite.
Muster 1, hundert Prozent Grünstrom nur über Zertifikate
Der häufigste Fall. Der Anbieter wirbt mit „100 Prozent Grünstrom“ oder „100 Prozent erneuerbare Energie“. Im Kleingedruckten oder gar nicht erwähnt: der Strom wird bilanziell über Herkunftsnachweise zugekauft. Physikalisch fließt am Rechenzentrumsstandort der normale Netz-Strommix. Die Aussage ist nicht falsch, aber irreführend, wenn der Eindruck erweckt wird, das Rechenzentrum laufe mit physisch grünem Strom.
Muster 2, CO2-neutral durch Kompensation
Der Anbieter berechnet seine CO2-Emissionen und kauft Kompensations-Zertifikate, oft für Aufforstungsprojekte oder erneuerbare Energien in Entwicklungsländern. Bilanziell ist das Unternehmen damit klimaneutral. Tatsächlich werden die Emissionen weiterhin verursacht, sie werden nur an anderer Stelle rechnerisch ausgeglichen. Das Problem mit Kompensations-Projekten: die Qualität ist sehr unterschiedlich, viele Projekte erreichen nicht die versprochene CO2-Bindung. Die EU-Richtlinie EmpCo verbietet ab September 2026 explizit die Verwendung von Begriffen wie klimaneutral oder CO2-neutral, wenn sie auf Kompensation beruhen.
Muster 3, klimafreundlich ohne Definition
Vage Begriffe ohne Substanz. Klimafreundlich, umweltbewusst, grüne Wahl, nachhaltig: diese Begriffe haben keine festgelegte Bedeutung und können je nach Anbieter alles oder nichts heißen. Die EmpCo-Richtlinie verbietet ab 2026 generische Umweltbehauptungen wie eco-friendly oder grün, wenn keine konkreten Belege angegeben werden.
Muster 4, nachhaltiges Rechenzentrum ohne Abwärmenutzung
Server erzeugen erhebliche Wärme, die in klassischen Rechenzentren über Klimaanlagen abgeführt wird, was zusätzlich Energie kostet. Ein wirklich nachhaltiges Rechenzentrum nutzt diese Wärme weiter, etwa für Nachbargebäude oder Gewächshäuser. Anbieter, die sich als nachhaltig vermarkten, aber keinen ERF-Wert (Energy Reuse Factor) ausweisen, geben damit ein klares Signal: hier wird die Effizienz-Komponente der Nachhaltigkeit nicht ernst genommen. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) macht den ERF-Nachweis ab 2027 ohnehin zur Pflicht.
Muster 5, PPA-bezogener Strom ohne On-Site-Verbrauch
Power Purchase Agreements (PPAs) sind langfristige Lieferverträge mit Erzeugungsanlagen. Sie sind ehrlicher als reine Zertifikate, weil sie konkrete Wind- oder Solarparks finanzieren. Sie werden aber problematisch, wenn der Anbieter den Eindruck erweckt, der Strom fließe direkt vom Windpark in sein Rechenzentrum, obwohl tatsächlich der Strom in das normale Netz eingespeist und dort bilanziell zugeordnet wird. Ein PPA in Spanien für ein Rechenzentrum in Frankfurt bedeutet bilanziellen Grünstrom, nicht physisch grünen Stromfluss am Standort.
Muster 6, ISO 14001 als Marketing-Asset
ISO 14001 ist eine wichtige Norm für Umwelt-Managementsysteme. Sie zertifiziert aber das System, nicht die Leistung. Ein Anbieter mit ISO 14001 hat einen dokumentierten Prozess für sein Umweltmanagement. Über die tatsächliche Stromherkunft, PUE-Werte oder Abwärmenutzung sagt das Zertifikat nichts. Wenn ein Anbieter ausschließlich ISO 14001 als Nachhaltigkeits-Beleg anführt, ist das ein Greenwashing-Indikator.
Die sechs Greenwashing-Muster im Überblick
Überblick der typischen Marketing-Muster und ihrer tatsächlichen Bedeutung. Stand Mai 2026.
| Muster | Erkennungsmerkmal | Tatsächlicher Klimanutzen |
|---|---|---|
| 100 Prozent Grünstrom (Zertifikate) | Herkunftsnachweise im Kleingedruckten | Gering bis null |
| CO2-neutral (Kompensation) | Verweis auf Kompensations-Projekte | Stark variabel, ab 2026 EU-Verbot |
| klimafreundlich ohne Definition | Keine konkreten Kennzahlen genannt | Nicht prüfbar |
| nachhaltiges Rechenzentrum | Kein ERF-Wert, keine Abwärmenutzung | Mittel (nur teilweise) |
| PPA-Strom ohne On-Site | Vertrag mit Anlage in anderer Region | Mittel (Anlagen-Finanzierung gesichert) |
| ISO 14001 als einziger Beleg | Zertifikat ohne Leistungsdaten | Prozess-Nachweis, keine Performance |
Sechs typische Greenwashing-Muster bei Cloud-Anbietern und ihr realer Klimanutzen, Stand Mai 2026.
Die Sieben-Punkte-Checkliste, Greenwashing erkennen
Sieben Fragen, die Du jedem Cloud-Anbieter stellen kannst. Wer sie souverän in unter zehn Minuten beantwortet, hat seine Hausaufgaben gemacht. Wer ausweicht, hat in der Regel etwas zu verbergen.
1. Wird der Strom direkt am Rechenzentrum erzeugt?
Die Kernfrage. Antworten lassen sich in drei Stufen einordnen: Stufe 1 (Zertifikate-Kauf, häufig), Stufe 2 (Power Purchase Agreement mit konkreter Anlage, anspruchsvoll), Stufe 3 (eigene Erzeugung am Standort mit direktem Verbrauch, selten). Wer ausweichend antwortet oder pauschal nur „100 Prozent Grünstrom“ sagt, ist auf Stufe 1.
2. Welcher PUE-Wert wird offen kommuniziert?
Power Usage Effectiveness misst, wie viel Energie tatsächlich in IT-Workloads fließt versus in Kühlung und Infrastruktur. Moderne Rechenzentren haben PUE-Werte zwischen 1,2 und 1,5. Wer keinen Wert nennt oder „branchenüblich“ antwortet, hat die Kennzahl entweder nicht oder will sie nicht zeigen.
3. Wird Abwärme genutzt, und wenn ja wie viel?
Der Energy Reuse Factor (ERF) ist der Anteil der Server-Abwärme, der weitergenutzt wird, etwa für Nachbargebäude, Gewächshäuser oder Fernwärme. Ein ERF von null bedeutet: die Wärme wird über Klimaanlagen abgegeben. Ein ERF über 10 Prozent ist 2026 ein gutes Signal.
4. Sind Scope-1, 2 und 3 Emissionen offengelegt?
Das Greenhouse-Gas-Protokoll unterscheidet drei Emissions-Bereiche. Scope 1 sind direkte Emissionen (Heizung, Fuhrpark). Scope 2 sind indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie (Strom). Scope 3 sind alle übrigen indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette (Hardware-Herstellung, Mitarbeiter-Anfahrt, Cloud-Dienste). Cloud-Anbieter, die nur Scope 1 und 2 ausweisen, blenden den größten Teil ihres realen CO2-Fußabdrucks aus.
5. Wird Klimaneutralität nachgewiesen oder nur behauptet?
Klimaneutralität durch tatsächliche Emissions-Reduktion ist substanziell. Klimaneutralität durch Kompensations-Zertifikate ist die rechtliche Schwachstelle ab 2026. Frage konkret: Reduziert ihr eure Emissionen, oder kompensiert ihr sie? Wenn die Antwort kompensiert lautet, ist die Aussage klimaneutral nach EmpCo nicht mehr zulässig.
6. Welche Zertifikate liegen vor und sind sie aktiv geprüft?
ISO 50001 (Energiemanagement) ist die wichtigste Zertifizierung im Rechenzentrumsbereich. ISO 14001 (Umweltmanagementsystem) ist nützlich, aber kein Performance-Nachweis. Blauer Engel für Rechenzentren, EU-Code-of-Conduct-Beteiligung und EcoVadis-Ratings sind weitere Plausibilitäts-Anker. Wichtig: Zertifikate haben Gültigkeitsdauern und müssen aktiv verlängert werden. Veraltete Zertifikate auf der Webseite sind ein Greenwashing-Indikator.
7. Ist die Eigentümerstruktur transparent?
Eigentümerstruktur und Nachhaltigkeit hängen zusammen. Ein börsennotierter Konzern oder ein Private-Equity-Investor mit Drei-Jahres-Exit-Horizont hat andere Anreize als ein eigentümergeführtes Unternehmen mit Langzeit-Strategie. Nachhaltigkeits-Investitionen brauchen oft mehrere Jahre, bis sie sich rechnen. Wer in das Geschäftsmodell schaut und Quartals-Treiber sieht, sollte bei Nachhaltigkeits-Versprechen vorsichtig sein.
Die Sieben-Punkte-Checkliste in der Übersicht
Schnell-Übersicht zum Ausdrucken oder Weitergeben. Jeder Punkt mit einer typischen Antwort, die positiv oder kritisch ist.
| Prüf-Punkt | Positive Antwort | Kritische Antwort |
|---|---|---|
| Strom-Erzeugung am Standort? | Ja, On-Site oder Direktleitung | Nein, Zertifikate ausreichen uns |
| PUE-Wert? | Konkrete Zahl unter 1,5 | Branchenüblich oder keine Angabe |
| ERF-Wert? | Über 10 Prozent, Abwärme-Partner benannt | Null oder keine Erläuterung |
| Scope-3-Reporting? | Vollständig offengelegt | Nur Scope 1+2 oder kein Reporting |
| Klimaneutralität-Quelle? | Tatsächliche Reduktion | Kompensation als Hauptweg |
| Aktuelle Zertifikate? | ISO 50001 plus weitere, aktuell datiert | Nur ISO 14001 oder veraltet |
| Eigentümerstruktur transparent? | Langfristig orientiert, Inhabergeführt | Kurz-Horizont-Investor ohne Strategie |
Sieben-Punkte-Checkliste zur Greenwashing-Prüfung bei Cloud-Anbietern, Stand Mai 2026.
Scope-3-Emissionen, der schwerste Test
Die meisten Cloud-Anbieter, die Nachhaltigkeit ernst nehmen, kommunizieren Scope-1- und Scope-2-Werte transparent. Bei Scope 3 wird es deutlich stiller, obwohl genau hier der Großteil des realen CO2-Fußabdrucks liegt.
Was Scope 3 in der IT bedeutet
Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Für Cloud-Anbieter sind das vor allem: Herstellung der Server- und Netzwerk-Hardware (oft 30 bis 50 Prozent des Lebenszyklus-CO2-Fußabdrucks), Transport, eingekaufte Cloud-Dienste (zum Beispiel CDN-Anbieter, eingekaufte Storage-Kapazität), Anfahrt der Mitarbeiter, Geschäftsreisen, Entsorgung der Altgeräte. In Summe sind Scope-3-Emissionen oft mehrfach so hoch wie Scope 1 und 2 zusammen.
Warum Cloud-Anbieter Scope 3 oft verschweigen
Scope-3-Daten sind komplex zu erheben und teuer zu verifizieren. Die Hardware-Herstellung etwa erfolgt meist in Asien, die Lieferkette ist intransparent. Anbieter, die diese Daten ehrlich ausweisen, haben oft schlechtere Gesamt-Bilanzen als Anbieter, die Scope 3 weglassen. Solange das nicht regulatorisch erzwungen wird, ist das Schweigen die wirtschaftlich rationale Wahl.
Wie CSRD die Offenlegung erzwingt
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet etwa 15.000 deutsche Unternehmen ab 2025 schrittweise zur Offenlegung ihrer Nachhaltigkeits-Daten, inklusive Scope-3-Emissionen. Da Cloud-Dienste Teil der Scope-3-Kette der Kunden sind, müssen die Anbieter die Daten in der nötigen Granularität liefern. Wer das nicht kann, wird als Vendor zunehmend problematisch.
Die EU-Greenwashing-Regulierung ab 2026
Die EU hat 2024 mit der EmpCo-Richtlinie das wichtigste Greenwashing-Gesetz ihrer Geschichte verabschiedet. Eine ergänzende Green Claims Directive war geplant, wurde aber im Juni 2025 zurückgezogen. EmpCo bleibt vollständig in Kraft.
Die EmpCo-Richtlinie (Directive (EU) 2024/825)
Vollständiger Name: Directive on Empowering Consumers for the Green Transition. Veröffentlicht im EU-Amtsblatt am 6. März 2024, in Kraft getreten am 26. März 2024. Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen, ab dem 27. September 2026 ist sie verbindlich anwendbar. In Deutschland erfolgt die Umsetzung über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Referentenentwurf ist seit Ende 2024 öffentlich.
Welche Begriffe ab September 2026 verboten sind
Die Richtlinie verbietet als unlautere Geschäftspraxis: Aussagen, dass ein Produkt eine neutrale, reduzierte oder positive Umweltwirkung hat, wenn diese Aussage auf CO2-Kompensation außerhalb der Wertschöpfungskette beruht. Konkret betroffen sind die Begriffe klimaneutral, CO2-neutral, carbon neutral und climate positive. Auch generische Umweltbehauptungen wie eco-friendly, green oder klimafreundlich sind verboten, wenn keine anerkannte Umwelt-Performance vorliegt (zum Beispiel EU-Ecolabel oder ISO-Typ-I-Label). Selbsterklärte Umwelt-Labels ohne unabhängige Verifikation sind ebenfalls untersagt.
BGH-Urteil zu klimaneutral, Juni 2024
Der Bundesgerichtshof hat am 27. Juni 2024 entschieden, dass die Werbung mit dem Begriff klimaneutral ohne klare Erklärung irreführend ist. Verbraucher könnten den Begriff entweder als tatsächliche Emissions-Reduktion oder als Kompensation interpretieren. Da diese beiden Mechanismen grundsätzlich verschieden sind, müssen Unternehmen klar machen, welcher Weg gemeint ist. Die Klarstellung muss in der Werbung selbst stehen, nicht auf einer verlinkten Webseite oder hinter einem QR-Code. Damit ist die EmpCo-Logik in Deutschland faktisch schon vor 2026 gerichtsverbindlich.
Strafen und Haftungsrisiken
Die nationalen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. In der Praxis bedeutet das für Deutschland: Wettbewerbsverbände wie die Wettbewerbszentrale und Verbraucherorganisationen können auf Unterlassung klagen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen sind Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes möglich. Zusätzlich besteht das Reputations-Risiko: Greenwashing-Vorwürfe werden in den Medien aufgegriffen, Kunden ziehen sich zurück. Eine Umfrage des Nürnberger NIM Instituts (zitiert vom Handelsblatt) zeigt, dass 72 Prozent der Befragten Unternehmen meiden, die mit fragwürdigen Klima-Aussagen in Verbindung gebracht werden.
Was das für Systemhäuser bedeutet
Systemhäuser, die Cloud-Dienste an Endkunden weiterverkaufen, haften für die Marketing-Aussagen, die sie gegenüber ihren Kunden machen. Wer einen Cloud-Anbieter als klimaneutral bewirbt, weil dieser sich selbst so vermarktet, kann sich nicht auf die Vendor-Aussage berufen, wenn ein Wettbewerbsverband klagt. Eine Vendor-Prüfung gehört 2026 zur regulatorischen Sorgfaltspflicht im Channel.
Echte Nachhaltigkeit, was es konkret bedeutet
Wenn Greenwashing das ist, was zu unterlassen ist, dann ist die positive Definition wichtig. Vier konkrete Eigenschaften prägen einen wirklich nachhaltigen Cloud-Anbieter.
Eigene Stromerzeugung am Rechenzentrum
Anlagen, die Strom direkt am Standort des Rechenzentrums erzeugen, sind die belastbarste Form der Nachhaltigkeit. Wind, Solar oder Biogas können physikalisch direkt in die Server-Versorgung eingespeist werden, ohne den Umweg über das öffentliche Netz. Diese Architektur ist selten, weil sie eine bewusste Standortwahl und eigene Investitionen verlangt.
Direktverbrauch statt Netzbilanz
Selbst wenn der Strom nicht direkt am Standort erzeugt wird, ist eine Direktleitung von einer nahegelegenen Anlage (etwa einem benachbarten Windpark) deutlich besser als reine Netz-Bilanzierung. Wir haben dieses Stufen-Modell in einem eigenen Artikel detailliert beschrieben. Wichtig ist die physische Nähe zwischen Erzeugung und Verbrauch.
Abwärmenutzung als Standard
Server-Wärme als Abfall zu behandeln, ist 2026 nicht mehr zeitgemäß. Wirklich nachhaltige Anbieter haben Konzepte für die Weiternutzung, sei es über Fernwärme-Anschlüsse, Gewächshäuser, Indoor-Farming, Fischzucht oder andere Wärme-Abnehmer in der Nachbarschaft. Der ERF-Wert ist die Messgröße dafür.
Transparente PUE- und ERF-Werte
Die wichtigsten Kennzahlen sollten ohne Nachfragen verfügbar sein. Anbieter, die ihre PUE- und ERF-Werte in der AVV-Anlage oder im Standard-Datenblatt aufführen, signalisieren Souveränität. Anbieter, die diese Werte erst auf Anfrage und dann ungenau liefern, haben in der Regel Substanz-Probleme.
Acht Begriffe, die Greenwashing-Warnzeichen sein können
- Klimaneutral ohne Erklärung, ob durch Reduktion oder Kompensation erreicht. Ab 27. September 2026 nach EmpCo verboten, in Deutschland nach BGH-Urteil bereits jetzt riskant.
- 100 Prozent Grünstrom ohne Klarstellung, ob bilanziell oder physisch. Bilanzieller Grünstrom über Herkunftsnachweise ist Standard, sagt aber nichts über die Stromherkunft am Standort.
- CO2-positiv oder klima-positiv. Diese Begriffe gehören zur EmpCo-Verbots-Liste, wenn sie auf Kompensation beruhen.
- Klimafreundlich, umweltbewusst oder grüne Wahl. Vage Begriffe ohne festgelegte Bedeutung. EmpCo verlangt anerkannte Umwelt-Performance als Beleg.
- CO2-Fußabdruck null oder zero emissions. Klingt eindrucksvoll, ist aber bei einer normalen Cloud-Infrastruktur physikalisch unmöglich ohne massive Kompensation.
- Klimakompensation als Hauptweg. Wenn das Unternehmen den Großteil seiner Reduktion durch Kompensation darstellt, fehlt die Substanz der eigenen Verbesserung.
- Verweis nur auf ISO 14001 ohne weitere Performance-Daten. Die Norm zertifiziert ein Prozess-System, keine Ergebnisse.
- Wir arbeiten daran oder Roadmap-Versprechen. Zukunftsversprechen ohne klare Meilensteine, Implementierungspläne oder unabhängige Verifikation. EmpCo verlangt für Future-Tense-Claims explizit verifizierbare Pläne.
Quellen
- Directive (EU) 2024/825 (EmpCo), EUR-Lex. Offizieller Text der EU-Richtlinie zur Verbraucher-Stärkung für den grünen Übergang.
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Deutsches Umsetzungs-Vehikel für EmpCo, mit Referentenentwurf seit 2024.
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. Juni 2024 (I ZR 98/23) zur Werbung mit dem Begriff klimaneutral.
- Umweltbundesamt, energieeffiziente Rechenzentren. Übersicht zu Energie- und Klimadaten der deutschen Rechenzentren.
- DC2Share Blog, grüner M365-Backup-Anbieter. Vertiefung des Nachhaltigkeits-Stufen-Modells.
- DC2Share Blog, EnEfG für IT-Dienstleister. Regulatorischer Rahmen für PUE-, ERF- und Grünstrom-Anforderungen.
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